Beantworten Sie bitte ganz einfach die nachfolgenden Fragen. Sollten Sie dabei eine der Fragen mit NEIN beantworten, empfehlen wir Ihnen die
Erstellung einer neuen BGH-konformen Patientenverfügung.
Sind in Ihrer Patientenverfügung konkrete intensivmedizinische Maßnahmen benannt, wie z.B. „künstliche Ernährung“, „mechanische
Beatmung“, „künstliche Flüssigkeitszufuhr“, etc. ?
Haben die Verfügungen einen Bezug zu bestimmten Behandlungssituation, wie z.B. „Unmittelbarer Sterbeprozess“, „Endstadium
unheilbare Krankheit“, „Unfall“, etc. ?
Beziehen sich die Verfügungen auf bestimmte Krankheitsbilder wie z.B. „Demenz“, „Wachkoma“, etc. ?